Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 09.10.1990

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   BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 287/86   

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https://dejure.org/1991,565
BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 287/86 (https://dejure.org/1991,565)
BVerfG, Entscheidung vom 19.02.1991 - 1 BvR 287/86 (https://dejure.org/1991,565)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Februar 1991 - 1 BvR 287/86 (https://dejure.org/1991,565)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Kindergeld für Besserverdienende

  • openjur.de

    Kindergeld für Besserverdienende

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Mehrfache Verletzung - Anfechtungsumfang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Minderung des Kindergeldes durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Universität des Saarlandes (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde bei mehreren Entscheidungen in derselben Sache (Prof. Ulrich Stelkens; DVBl. 2004, 403-410)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 84, 1
  • NJW 1991, 1879 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 560
  • DVBl 1991, 484
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 287/86
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 29. Mai 1990 (BVerfGE 82, 60) entschieden, daß die genannte Vorschrift bis zum 31. Dezember 1985 mit Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar war.

    Diese Vorschrift war, wie das Bundesverfassungsgericht in dem schon genannten Beschluß vom 29. Mai 1990 (BVerfGE 82, 60) entschieden hat, in der Zeit bis zum 31. Dezember 1985 mit Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar.

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 287/86
    Das Gericht, an das die Sache nach § 95 Abs. 2 BVerfGG zurückzuverweisen ist, hat dann insoweit nur noch über die Kosten des gerichtlichen Ausgangsverfahrens zu entscheiden (vgl. etwa BVerfGE 74, 264 [265]).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 287/86
    c) Das Bundesverfassungsgericht hat sich allerdings gelegentlich darauf beschränkt, die letztinstanzliche oder die letzte tatrichterliche Gerichtsentscheidung aufzuheben, auch wenn der vorausgegangene behördliche Akt mit angegriffen war und ebenfalls die verfassungsmäßigen Rechte des Beschwerdeführers verletzt hatte (vgl. etwa BVerfGE 76, 143).
  • BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78

    Kinderzuschuß für Enkel

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 287/86
    Die Grundsätze, die insoweit zur Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens entwickelt worden sind (vgl. etwa BVerfGE 22, 349 [363]; 55, 100 [110 f.]), gelten auch für das Verfahren der Verwaltungsbehörde sinngemäß.
  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 287/86
    Die Grundsätze, die insoweit zur Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens entwickelt worden sind (vgl. etwa BVerfGE 22, 349 [363]; 55, 100 [110 f.]), gelten auch für das Verfahren der Verwaltungsbehörde sinngemäß.
  • BVerfG, 07.05.1957 - 1 BvR 289/56

    Haushaltsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 287/86
    Entscheidungen im Sinne dieser Vorschrift sind auch Verwaltungsakte (BVerfGE 6, 386 [388]; st. Rspr.).
  • BSG, 22.01.1986 - 10 RKg 20/84

    Verfassungsmäßigkeit der Minderung des Kindergeldes durch das

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 287/86
    Die Bescheide des Arbeitsamts Paderborn - Kindergeldkasse - vom 3. und 23 Februar 1983 - II 72 KG - Nr. 23060/373 -, der Wiederspruchsbescheid vom 4. Mai 1983 - II 16-9032 W 211/83 KG 23060 -, das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 30. September 1983 - S9 Ar 19/83 -, das Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 1984 - L 13 Ar 33/83 - und ) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. Januar 1986 - 10 RKg 20/84 - verletzen Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 22.11.2023 - 1 BvR 2577/15

    Bemerkungen im Abiturzeugnis über die Nichtbewertung einzelner Leistungen sind

    Zwar kann eine Beschränkung des Rechtsfolgenausspruchs in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommen (vgl. BVerfGE 84, 1 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 2150/14

    "Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und

    Dies dient dem Interesse des Beschwerdeführers, möglichst rasch eine das Verfahren abschließende Entscheidung zu erhalten (vgl. BVerfGE 84, 1 ; 94, 372 ).
  • BVerfG, 24.02.2015 - 1 BvR 472/14

    Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter über geschlechtliche

    Es ist angezeigt, nur den Beschluss des Oberlandesgerichts aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG), weil es im Interesse der Beschwerdeführerin liegt, möglichst rasch eine das Verfahren abschließende Entscheidung zu erhalten (vgl. BVerfGE 84, 1 ; 94, 372 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 1316/90   

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https://dejure.org/1990,3318
BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 1316/90 (https://dejure.org/1990,3318)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.1990 - 2 BvR 1316/90 (https://dejure.org/1990,3318)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 1990 - 2 BvR 1316/90 (https://dejure.org/1990,3318)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; VwGO § 123
    Verfassungsbeschwerde gegen eine Eilentscheidung nach § 123 VwGO - Rundfunkfreiheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rundfunkfreiheit - Wahlwerbung - Recht auf Chancengleichheit - Recht auf Wahlgleichheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 560
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 1316/90
    Die Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift kann vom Bundesverfassungsgericht nur dann beanstandet werden, wenn sie Fehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung der Grundrechte der Verfahrensbeteiligten beruhen (vgl. BVerfGE 79, 69 [74]).
  • BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90

    Abwägung zwischen der redaktionellen Gestaltung einer Wahlwerbesendung und der

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 1316/90
    Mit dieser Abwägung - und ihrem Ergebnis, daß die nachteiligen Folgen einer Verletzung der Wahl- und Chancengleichheit unter den gegebenen Umständen schwerer wiegen - folgt der Verwaltungsgerichtshof den Gründen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1990 - 1 BvR 559/90 - BVerfGE 82, 54 -.
  • BVerfG, 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02

    Kanzlerduell

    Allerdings dürfen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein redaktionelles Konzept, das die Erfolgsaussichten von Beteiligten am Wahlwettbewerb nachhaltig mindern kann, nicht ohne Rücksicht auf diesen Umstand durchsetzen (vgl. BVerfGE 82, 54 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 1990 - 2 BvR 1316/90 -, NVwZ 1991, S. 560 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2002 - 8 B 1444/02

    "TV-Duell" ohne Westerwelle

    BVerfG, Beschluss vom 9.10.1990 - 2 BvR 1316/90 -, NVwZ 1991, 560; BremStGH a.a.O.; OVG NRW, Beschlüsse vom 27.11.1990 - 5 B 3282/90 -, NVwZ 1992, 68, und vom 8.5.1990, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., a.a.O.; Bay. VGH, Beschluss vom 8.10.1990, a.a.O..
  • StGH Hessen, 09.05.2018 - P.St. 2670

    Urteil im einstweiligen Anordnungsverfahren hinsichtlich der Einteilung des

    1991, 451 [454] = NVwZ 1991, 561 [562] [BVerfG 09.10.1990 - 2 BvR 1316/90] -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2012 - 13 B 528/12

    Anspruch einer Partei auf Teilnahme ihres Spitzenkandidaten für die Landtagswahl

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 1990 - 2 BvR 1316/90 , NVwZ 1991, 560; OVG NRW, Beschluss vom 15. August 2002 - 8 B 1444/02 , a. a. O., m. w. N.
  • VG Weimar, 09.09.1999 - 2 E 2871/99

    Zum Anspruch einer politischen Partei auf Beteiligung an redaktionellen

    Damit wird sie im Verhältnis zu den eingeladenen Parteien ungleich behandelt und in ihren Wahlchancen geschmälert, wenn sie nicht an dem Wahl-Hearing teilnehmen darf (vgl. hierzu BVerfG, NVwZ 1991, 560, 561).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.1994 - 10 M 1470/94

    Teilnahme der "Republikaner" an "Wahlhearing"; Landtagswahl; NDR; Partei,

    Damit wird sie im Verhältnis zu den eingeladenen Parteien ungleich behandelt und in ihren Wahlchancen geschmälert, wenn sie nicht an dem Wahlhearing teilnehmen darf (vgl. hierzu BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], NVwZ 1991, 560 [561]).
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